ttouch-n-click Ausbildung für Hunde und Katzen komplett in deutscher Sprache. Die kombinierte Ausbildung aus Tellington TTouch®, Clickermethode und "Führen in Balance".

Abschluss und Prüfung (§11)

Abschluss und Prüfung (§11)

Die Prüfung umfasst:

Voraussetzung (müssen vor dem letzten Modul erbracht sein)

  • Webinare (Basis 11, Katze 4)
  • einen Vortrag
  • Ausbildungsheft mindestens 6 Unterschriften bei den Tellington TTouches
  • Ausbildungsheft mindestens 6 Unterschriften auf den Seiten des Tellington Führtrainings, sowie des Tellington Parcours (entfällt bei Katze)
  • Ausbildungsheft mindestens 3 Unterschriften bei den Hunde-/Katzenaufgaben
  • Ausbildungsheft mindestens 4 Unterschriften bei den Clickerbegriffen
  • Ausbildungsheft mindestens 3 Unterschriften bei den Begriffen aus „Führen in Balance“
  • das bereits erbrachte Webinar zu einem der Ausbildungsthemen
  • 20 Falldokumentationen
  • Trainingsplan

Prüfungsleistungen

  • eine Videofalldokumentation, welche vier Sitzungen beinhaltet und zwischen 10 und 15 Minuten lang ist
  • ein Artikel, Flyer oder Poster über das eigene Einsatzgebiet von ttouch-n-click

Alle Prüfungsinhalte sind innerhalb des halben Jahres nach der letzten Ausbildungswoche zu erbringen.

Als Abschluss, nach bestandener Prüfung, gibt es das Zertifikat, welches einen als ttouch-n-click Trainer auszeichnet. Gleichzeitig erhält man den Tellington TTouch Associate Status (als Trainer für Hunde oder für Katzen oder für Hunde und Katzen). Mit diesem Zertifikat erhält man das Recht das ttouch-n-click Logo zu nutzen. Weiterhin darf  Tellington TTouch in die Arbeit als Verhaltensberater oder Trainer einfließen.  TTouch Online-  oder Buch-Veröffentlichungen sind allerdings vorab gegen Entgelt prüfen zu lassen.

Weitere Fortbildung

Um weiterhin als fortgebildeter ttouch-n-click Trainer zu gelten ist es Pflicht ein 5 Tages Modul im Jahr zu buchen oder kostenpflichtig eine Videofalldokumentation pro Jahr einzureichen, die  aus 4 Sitzungen besteht, den kompletten Verlauf des Trainings zeigt (10-15 Minuten lang) und positiv bewertet wird. So das dieses Video belegt, dass derjenige noch ausreichend fortgebildet ist. Alle vier Jahre ist mindestens ein Modul zu buchen.

§11 Tierschutzgesetz (nur Hunde)

Eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz benötigt derjenige, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet gemäß nach §11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz. Gewerbsmäßig bedeutet in dem Fall, dass die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

Sollte diese §11 Erlaubnis gewünscht sein, d.h. Sie wollen nach bestandener Prüfung gewerbsmäßig tätig werden, dann sprechen Sie uns bitte persönlich vor Ihrer Anmeldung gerne nochmal an. Bei ttouch-n-click ist die Option auf die Paragraf 11 Prüfung an die vorher bestandene ttouch-n-click Prüfung gebunden.

Everything you can imagine is real.

Pablo Picasso